Fluggepäck

Aufgabegepäck auf Flügen nach Nordamerika

Auf allen mit Lufthansa, Air Canada oder United Airlines durchgeführten Langstreckenflügen nach Nordamerika sind folgende Aufgabegepäckstücke im Preis enthalten:

• Economy Class: 1x Gepäckstück mit 23 kg
• Premium Economy Class: 2x Gepäckstück mit jeweils 23 kg
• Business Class: 2x Gepäckstück mit jeweils 32 kg

Die Abmessung des Gepäcks darf 158 cm (Breite + Höhe + Tiefe) nicht überschreiten.

Skigepäck nach Kanada:

Auf Flügen nach Kanada kann bei Lufthansa und Air Canada Skigepäck kostenfrei befördert werden. Das Skigepäck muss aber zwingend vorab angemeldet und bestätigt werden, da nur ein limitiertes Kontingent zur Verfügung steht (Stand: 01.06.2023).

Als Skigepäck gilt pro Person 1x Paar Ski oder 1x Snowboard, 1x Paar Stöcke, 1x Helm und 1x Paar Skischuhe bzw. Snowboardboots (Schuhe können auch in einer separaten Tasche transportiert werden). Das Gewicht einer Skiausrüstung muss innerhalb der Gewichtsgrenzen der jeweiligen Reiseklasse liegen. Die maximale Länge des Skigepäcks darf 200 cm nicht überschreiten.
Bitte beachten Sie, dass eine Skischuhtasche alleine nicht als kostenfreies Skigepäck akzeptiert wird.

Skigepäck in die USA:

Auf Flügen in die USA kann bei Lufthansa und United Airlines Skigepäck aufgegeben werden. Die Gebühr liegt bei 250 Euro (LH) bzw. 100$ (UA) pro Person/pro Strecke. Das Skigepäck muss zwingend vorab angemeldet und bestätigt werden, da nur ein limitiertes Kontingent zur Verfügung steht (Stand: 01.06.2023).

Als Skigepäck gilt pro Person 1x Paar Ski oder 1x Snowboard, 1x Paar Stöcke, 1x Helm und 1x Paar Skischuhe bzw. Snowboardboots (Schuhe können auch in einer separaten Tasche transportiert werden). Bei United Airlines sind 2 Paar Ski pro Skisack erlaubt! Das Gewicht einer Skiausrüstung muss innerhalb der Gewichtsgrenzen der jeweiligen Reiseklasse liegen. Die maximale Länge des Skigepäcks darf 200 cm nicht überschreiten.
Bitte beachten Sie, dass eine Skischuhtasche alleine nicht als Skigepäck akzeptiert wird.

Aufgabegepäck auf Flügen nach Japan

Auf allen mit Lufthansa bzw. All Nippon durchgeführten Langstreckenflügen nach Japan sind folgende Aufgabegepäckstücke im Preis enthalten:
• Economy Class: 2x Gepäckstück mit 23 kg
• Premium Economy Class: 2x Gepäckstück mit jeweils 23 kg
• Business Class: 2x Gepäckstück mit jeweils 32 kg

Die Abmessung des Gepäcks darf 158 cm (Breite + Höhe + Tiefe) nicht überschreiten.

Skigepäck nach Japan:

Auf Flügen nach Japan kann bei Lufthansa und All Nippon Skigepäck kostenfrei befördert werden. Das Skigepäck muss aber zwingend vorab angemeldet und bestätigt werden, da nur ein limitiertes Kontingent zur Verfügung steht (Stand: 01.06.2023).

Als Skigepäck gilt pro Person 1x Paar Ski oder 1x Snowboard, 1x Paar Stöcke, 1x Helm und 1x Paar Skischuhe bzw. Snowboardboots (Schuhe können auch in einer separaten Tasche transportiert werden). Das Gewicht einer Skiausrüstung muss innerhalb der Gewichtsgrenzen der jeweiligen Reiseklasse liegen. Die maximale Länge des Skigepäcks darf 200 cm nicht überschreiten.
Bitte beachten Sie, dass eine Skischuhtasche alleine nicht als kostenfreies Skigepäck akzeptiert wird.

Für jedes weitere Gepäckstück sowie für Überschreitungen des vorgegebenen Gewichts oder der Größe fallen Übergepäckraten an.

Änderungen seitens der Fluggesellschaften jederzeit möglich!

Für weitere Details informieren Sie sich auf den Internetseiten der jeweiligen Fluglinie:

Lufthansa
Air Canada
United Airlines
All Nippon

Lawinenrettungsrucksäcke:

Lawinenrettungsrucksäcke müssen in der Flugbuchung zwingend angemeldet werden.

Beschreibung: Mit einem pyrotechnischen Auslösemechanismus ausgestattet, der netto weniger als 200mg explosives Material der Gefahrenklasse 1.4S enthält. Erlaubt im aufgegebenen Gepäck, Genehmigung der Fluggesellschaft wird benötigt.
Pro Fluggast ist nur ein Rucksack erlaubt, der Rucksack darf nicht an der Person mitgeführt werden. Der Rucksack muss so gepackt sein, dass eine versehentliche Aktivierung verhindert wird.
Der Airbag im Rucksack muss mit Druckentlastungsventilen ausgestattet sein. Die Gaszylinder dürfen nur dann mitgenommen werden, wenn sie nicht in den Rucksack integriert sind. Ersatzzylinder oder entfernte Zylinder dürfen nicht befördert werden.
Zusätzliche Aktivierungsgriffe inklusive Patronen sind erlaubt. Ersatzpatronen für die Griffe dürfen nicht angenommen werden.

Die All Nippon Airways benötigt zusätzlich das Informationsblatt mit technischen Details des Herstellers des Lawinenrucksacks.
Die Mitnahme des Informationsblattes wird auch auf Flügen anderer Fluggesellschaften empfohlen!

Die Mitnahme von Lawinenrettungsrucksäcken auf Flügen in die/aus den/über die USA ist vollständig verboten.

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