Reisebedingungen

AGB's

Hier kommt die übliche Juristerei, aber es hilft ja nix!.

I. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGS

Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen kann, bietet der Kunde HA- GEN ALPIN TOURS in Mittelberg (im folgenden HAGEN ALPIN TOURS) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch HAGEN ALPIN TOURS zustande. Der Kunde erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine schriftliche Reisebestätigung. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden.

II. BEZAHLUNG

Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 20 % vom Reisepreis pro Reiseteilnehmer zu leisten. Die Restzahlung ist bis 28 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Reisen, für die eine Mindestteilnehmerzahl gilt, kann die Fälligkeit frühestens dann eintreten, wenn HAGEN ALPIN TOURS nicht mehr berechtigt ist, die Reise abzusagen. Der Veranstalter ist bei R&V versichert. Der Kunde erhält einen Sicherungsschein mit Bestätigung.
Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, obgleich der Kunde einen Sicherungsschein er- halten hat, wird HAGEN ALPIN TOURS von der Leistung frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.

III. REISEDOKUMENTE

Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit HAGEN AL- PIN TOURS in Verbindung zu setzen.

IV. LEISTUNGEN

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen bestimmt sich grundsätzlich nach den Angaben im Angebot und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

V. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN

Werden nach Buchung der Reise vom Reiseteilnehmer Änderungen z. B. hinsichtlich des Reisetermins, Reiseziels, Beförderungsart oder Abflughafens vorgenommen, erhebt HAGEN ALPIN TOURS ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 50,- pro Vorgang.
Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss not- wendig werden und von HAGEN ALPIN TOURS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit dadurch der Gesamt- zuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird. HAGEN ALPIN TOURS ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages zu erhöhen, wenn damit eine Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird und wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Die Erhöhung des Reisepreises darf höchstens dem Anstieg des Kostenfaktors entsprechen, der die Erhöhung des Reisepreises begründet und setzt voraus, dass HAGEN ALPIN TOURS die Berechnung des neuen Reisepreises so aufschlüsselt, dass die Erhöhung vom Kunden nachgerechnet werden kann. Bei ei- ner zulässigen Preiserhöhung von über 5 % des Reisepreises oder einer zulässigen erheblichen Änderung kann der Kunde ohne Kosten vom Ver- trag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn HAGEN ALPIN TOURS in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem HAGEN ALPIN TOURS-Angebot zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat den Rücktritt oder das Verlangen nach einer Ersatzreise unverzüglich nach Kenntnis der Änderungserklärung HAGEN ALPIN TOURS gegenüber geltend zu machen. Letzteres gilt auch für den Fall der zulässigen Absage der Reise durch HAGEN ALPIN TOURS.

VI. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei HAGEN ALPIN TOURS. Dem Kunden wird empfohlen, den Rück- tritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann HAGEN ALPIN TOURS einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
HAGEN ALPIN TOURS kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret berechnen oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Hierfür sind die folgenden Prozentsätze maßgeblich:

bis zum 31. Tag vor Reiseantritt20 %
ab 30. Tag bis 1 Tag vor Reiseantritt90 %
am Abreisetag (No-show)100 %

Rücktritts-/ Umbuchungskosten für gebuchte Lifttickets betragen in jedem Fall 100%.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen.
Bei allen Heli-Ski- und Cat-Skiing-Reisen u.ä. ist HAGEN ALPIN TOURS nur Vermittler. Es gelten die Reise-, Zahlungs- und Stornobedingungen der jeweiligen Veranstalter.
Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, dem Veranstalter im Falle der Erhebung der pauschalierten Stornogebühren nachzuweisen, dass dem Veranstalter wesentlich geringere Kosten als die erhobene Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist er nur zur Bezahlung der geringeren Kos- ten verpflichtet. Der Veranstalter behält sich vor, abweichend von den vorstehenden Pauschalen im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener, dem Teilnehmer gegen- über konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.

VII. AUFHEBUNG DES VERTRAGS WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE

Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseteilnehmer als auch HAGEN APLIN TOURS den Vertrag kündigen. Bei Kündigung erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. HAGEN ALPIN TOURS ist jedoch berechtigt für erbrachte Leistungen (Beratung, Buchung, Reservierung) ein Entgelt zu verlangen. Wird der Vertrag nach Antritt der Reise aus oben genannten Umständen gekündigt, werden Mehrkosten für die Rückbeförderung von HAGEN ALPIN TOURS und dem Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.

VIII. SONDERKOSTEN

Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs, aus in der Person des Kunden liegenden Gründen, während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören z.B. Aufwendungen, die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zum Abflug oder zur vor- bereiteten Reise entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr von einer Reise als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall (z.B. Hubschrauber-Rücktransport, Krankenhaus- und Hotelaufenthalt auch für Begleitperson). Tritt HAGEN ALPIN TOURS, um einem akuten Notfall zu begegnen, in Vorlage, so sind die von HAGEN ALPIN TOURS verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise sofort zu erstatten.
Eine Kranken- und Rücktransportkostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen, der Abschluss einer entsprechenden Versicherung wird vom Veranstalter empfohlen.

IX. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER

HAGEN ALPIN TOURS kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

  1. bis 14 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die Erklärung, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise deshalb abgesagt wird, hat dem Kunden spätestens am 14. Tag vor Reise- beginn zuzugehen. Der Kunde erhält dann seine auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
  2. Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von HAGEN AL- PIN TOURS nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen der Reise (Gesundheit, körperliche Fitness, Leistungsvermögen, Mithilfe beim Reiseablauf etc.), welche verbindlich festgelegt sind, nicht entspricht. Kündigt HAGEN ALPIN TOURS, so behält HAGEN ALPIN TOURS den Anspruch auf den Reisepreis; HAGEN ALPIN TOURS muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die HAGEN ALPIN TOURS aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der Beträge, die HAGEN ALPIN TOURS von den Leistungsträgern gutgeschrieben wurden. Bei der Kündigung wird HAGEN ALPIN TOURS durch den jeweiligen Reiseleiter vertreten.

X. GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG / OBLIEGENHEITEN

Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so richtet sich die Haftung von HAGEN ALPIN TOURS nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde kann Abhilfe verlangen. HAGEN ALPIN TOURS kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine un- zulässige Vertragsänderung darstellt. Im Fall des Auftretens von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel unverzüglich gegenüber dem Reiseleiter zu rügen. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, sind Einsprüche deswegen ausgeschlossen.
Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig wenn HAGEN ALPIN TOURS keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde HAGEN ALPIN TOURS hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von HAGEN ALPIN TOURS verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

XI. ANMELDUNG VON ANSPRÜCHEN /VERJÄHRUNG

Will der Kunde HAGEN ALPIN TOURS auf Minderung, Schadensersatz wegen vertraglicher oder deliktischer Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber HAGEN ALPIN TOURS anzumelden.
Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden.
Ansprüche der Kunden aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb von einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem HAGEN ALPIN TOURS die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach 3 Jahren.

XII. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

Für gebuchte Flüge tritt HAGEN ALPIN TOURS nur als Vermittler auf. Die Luftverkehrsgesellschaften erbringen die Beförderungsleistung selbstverantwortlich, es gelten deren Geschäftsbedingungen.

  • bei vertraglicher Haftung:
    • Die vertragliche Haftung von HAGEN ALPIN TOURS für Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, ist auf den 3fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit HAGEN ALPIN TOURS für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschul- dens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
  • bei deliktischer Haftung:
    • Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von HAGEN ALPIN TOURS pro Teilnehmer und Reise auf € 4.100,- be- schränkt. Übersteigt der 3fache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten jeweils je Reiseteilnehmer und Reise.
      HAGEN ALPIN TOURS empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
  • Haftung des Luftfrachtführers:
    • Kommt HAGEN ALPIN TOURS die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmun- gen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara u. a. das Warschauer Ab- kommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers bei Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung von Gepäck.

XIII. EINREISE- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN

HAGEN ALPIN TOURS informiert die Kunden in den Reiseprospekten über die für Deutsche, Österreicher und Schweizer Staatsbürger jeweils gelten- den Bestimmungen für die Einreise in das Urlaubsland, insbesondere die für die Erteilung von Einreisedokumenten geltenden Formalitäten und Fristen sowie die zu beachtenden gesundheits- polizeilichen Formalitäten. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.

XIV. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

XV. GERICHTSSTAND

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Unternehmens.

HAGEN ALPIN TOURS
Alois-Wagner-Str. 28
87466 Oy-Mittelberg
T. 08366-988893
F. 08366-988894
hagen@pulver-schnee.de
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Dorfbrunnenstraße 7
87466 Oy-Mittelberg

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